Haussammlung
Haussammlung des Gehörlosenverbandes Niederösterreich.
Der Gehörlosenverband ist die einzige Organisation in Niederösterreich, die sich um die Belange der gehörlosen bzw. hörbeeinträchtigten Menschen in Niederösterreich annimmt. Aufgrund der Sparmaßnahmen bei öffentlichen Geldern ist es für uns unumgänglich eine Haussammlung durchzuführen, um unsere Dienste für die niederösterreichischen Gehörlosen weiter auszubauen und zu erhalten.
Unsere Aufgaben umfassen, Gebärdensprach-Dolmetschdienste, soziale Beratung, Hilfestellung in allen Lebenslagen, Aufklärungsarbeit, Umsetzung der Rechte von gehörlosen Menschen, Aufklärung über Missstände, Betreuung von Familien in denen Angehörige gehörlos sind, Förderung von gehörlosen Kindern, Junioren, Jugendliche und Senioren, und vieles mehr.
Der Verband arbeitet mit vier Angestellten in ganz Niederösterreich.
Die Mittel aus der Haussammlung kommen somit den niederösterreichischen Gehörlosen zugute.
Mit Beschluss des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung darf der Verband, für den beantragten Zeitraum (in der Regel ein bis zwei Monate) eine Haussammlung in ganz Niederösterreich durchführen.
Wir sind sehr dankbar, dass sich gehörlose Personen selbst der Aufgabe stellen und als ehrenamtliche Sammler für den Verband um Spenden bitten. Fragen können lautsprachlich nicht beantwortet werden, daher bitte Stift und Papier zur Hilfe nehmen und in einfachen Worten die Frage aufschreiben.
Auch dem Gehörlosenverband ist bekannt, dass leider immer wieder auch Betrüger die Situation ausnutzen und ohne Berechtigung von Haus zu Haus gehen um zu sammeln. Daher haben wir ein paar Punkte zusammengefasst, anhand derer man überprüfen kann ob ein Sammler in unserem Namen unterwegs ist.
Die Sammler des Gehörlosenverbandes NÖ haben:
_ einen eigenen Lichtbildausweis – ausgestellt vom Verband
_ eigene Sammellisten mit Lochprägung, und der Kennzahl der Sammelbewilligung
_ ein Informationsblatt mit Kontakt des Verbandes, dort kann man jederzeit anrufen um bei auftretenden Fragen, genauere Information zu erhalten.
_ eine Kopie der Sammelbewilligung
_ man erhält eine Spendenbestätigung, die man Steuerlich absetzen kann, da wir als Gehörlosenverband auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF stehen – Aufgrund der Änderung seit 1. Jänner 2017 benötigen wir Name und Geburtsdatum des Spenders um den Spendenbetrag an das Finanzamt melden zu können.
Sollen dennoch Probleme oder Verunsicherung auftreten, dann bitten wir auch die Polizei zu informieren. Unsere Sammler können sich ausweisen und haben daher kein Problem mit einer Überprüfung durch die Polizei. Abschließend möchten wir noch einmal herzlich um Ihre Unterstützung bitten! Nur mit Ihrer Hilfe können wir das Angebot für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Menschen in Niederösterreich sichern.
Ihre Spende an den Gehörlosenverband NÖ ist steuerlich absetzbar, da unser Verband dem Kreis der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG. Registrierungsnummer: SO 2273 Vgl. BM für Finanzen angehört.
Gerne können Sie Ihre Spende auch auf unser Konto einzahlen: AT94 2025 6016 0060 0470
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Ihre Spende an den Gehörlosenverband Niederösterreich ist steuerlich absetzbar, da unser Verband dem Kreis der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG. Registrierungsnummer: SO 2273 Vgl. BM für Finanzen angehört.
Ab dem 1. Jänner 2017 getätigte Spenden machen nicht mehr die SpenderInnen selbst als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend, sondern der Gehörlosenverband sammelt die erforderlichen Daten und leitet die Spendensumme jeweils des vergangenen Jahres an die Finanzbehörden weiter. Sie müssen sich damit nicht mehr selbst um die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden kümmern!
Neue Regeln ab 1. Jänner 2017
Für Spenden, die Sie ab dem 1. Jänner 2017 an spendenbegünstigte Organisationen wie Gehörlosenverband Niederösterreich tätigen, gelten neue Regelungen.
Was genau ändert sich?
Bisher wurden Spenden ausschließlich durch Sie selbst als SpenderIn auf Grundlage der Eintragung in die Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) berücksichtigt.
Ab dem 1. Jänner 2017 getätigte Spenden machen nicht mehr die SpenderInnen selbst als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend, sondern der Gehörlosenverband Niederösterreich sammelt die erforderlichen Daten und leitet die Spendensumme jeweils des vergangenen Jahres an die Finanzbehörden weiter. Sie müssen sich damit nicht mehr selbst um die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden kümmern!
Jene Spenden, die Sie im Jahr 2016 getätigt haben, können Sie noch auf die bisherige Weise selbst dem Finanzamt melden.
Was muss ich als SpenderIn tun?
Wenn Sie möchten, dass wir als spendenbegünstigte Organisation Ihre Spenden für Sie steuerlich geltend machen, geben Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen (wie am Meldezettel angegeben) sowie Ihr Geburtsdatum bekannt. Diese Daten benötigen wir für eine korrekte Meldung.
Wollen Sie Ihre Spenden nicht steuerlich absetzen, dann tragen Sie bitte nichts ein oder informieren Sie uns kurz darüber.
Fragen zur Haussammlung?
E-Mail an i.bamberger@gehoerlos-noe.at